Berliner Spielbank setzt unverhohlen auf geschickte Eigenwerbung, wie sich an dem folgenden Fall zeigt.
Ein vermeintlich normaler Spieltag Mitte September 2011 wird für einen Stammgast der Spielbank Berlin zum persönlichen Glückstag. Der routinierte Spieler gewinnt sage und schreibe 597.650 Millionen Euro am Super-V+Gaminator. Das Spiel “Gryphon’s Gold” bringt ihm diese nicht unbeträchtliche Summe ein. Die halbe Million ist wohl die höchste Summe, die in Deutschland bisher an einem Einzelautomaten erreicht wurde.
Die Gäste und Mitarbeiter ringherum seien sehr beeindruckt gewesen, wie die Spielbank Berlin mitteilt. Das Casino wendet sich mit der Botschaft an die Presse, dass ein solcher Gewinn jederzeit sofort ausgehändigt werden könne und bemerkt, dass dieser stolze Gewinn zwar der höchste Gewinn dieses Wochenende gewesen sei, aber nicht der einzige Großgewinn. Das Glücksspielunternehmen landet damit einen großartigen Werbecoup.
Die Pressemeldung der Spielbank Berlin wurde hier zur unschlagbaren Eigenwerbung und gehört eindeutig nicht mehr in den Bereich Werbung, den zum Beispiel eine gewerbliche Spielstätte machen darf. Erlaubt ist dort Werbung nur bei Einhaltung vieler strenger gesetzlicher Auflagen. Auf die Art, wie das Casino in Berlin hier Werbung für eine solche große Vermögensveränderungen macht und dabei keine Angaben der benötigten Spieleinsätze angibt, ist den gewerblichen Spielstätten untersagt. Es ist ihnen nicht einmal erlaubt, solche Vermögensverschiebungen zu ermöglichen. Gewerbliche Spielstätten dürfen die Öffentlichkeit nicht in dem Maße miteinbeziehen, wie es die Spielbank Berlin gemacht hat und immer wieder tut. Auch weitere Verordnungen, die das Glücksspiel in gewerblichen Einrichtungen betreffen, sollen folgen. Die Bestimmungen im Bereich der Spieleregulierung, die sich auf politischer Ebene vollziehen, scheinen nicht sehr angemessen zu sein.


